Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschreibt die Regeln, denen Sie bei der Nutzung unserer Dienste zustimmen.
1. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Franziska Dorn, nachfolgend: „DAS Büro Potsdam", die diese gegenüber ihren Nutzern erbringt. Mit Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Nutzer akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sofern der Nutzer mit DAS Büro Potsdam einen individuellen Nutzungsvertrag aushandelt, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in einem solchen Fall ergänzend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch DAS Büro Potsdam keine Geltung. Das Angebot von DAS Büro Potsdam richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hinsichtlich der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ferner §24.
2. Vertragsschluss
Durch eine Online Buchung oder das Ausfüllen eines Buchungsformulars in den Geschäftsräumen von DAS Büro Potsdam gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall mit Annahme des Angebots durch DAS Büro Potsdam, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Parteien jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wahren. Ein Nutzer hat keinen Anspruch auf Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. DAS Büro Potsdam kann den Abschluss eines Vertrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bei Vertragsbeginn gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben wird der Nutzer – auch wenn die Unvollständigkeit / Unrichtigkeit erst während der Laufzeit des Vertrags eintritt – unverzüglich berichtigen bzw. vervollständigen.
3. Leistungen
DAS Büro Potsdam bietet in der Charlottenstraße 119, 14467 Potsdam die Nutzung des Büros und Zusatzleistungen an. Hinzu kommt die Nutzung des Meetingraums für externe Buchungen. Die Preise für die einzelnen Leistungen ergeben sich jeweils aus dem konkreten Nutzungsvertrag oder Angebot. DAS Büro Potsdam steht es frei, über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Vorteile und Vergünstigungen nur einzelnen Nutzern und nur zeitweise zu gewähren und dies jederzeit rückgängig zu machen, ohne dass für den oder die betroffenen Nutzer hieraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen würden. DAS Büro Potsdam kann die Gewährung von über das geschuldete Leistungsspektrum hinausgehende Leistungen von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Eine von einem Nutzer gebuchte Leistung ist nicht auf andere Personen übertragbar, es sei denn DAS Büro Potsdam hat einer Übertragung vorher vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Nutzung der Fläche durch Nutzer
Der Nutzer darf die gebuchten Räume oder Arbeitsplätze als Büro nutzen. Der Nutzer darf die gebuchten Meetingräume oder Veranstaltungsflächen nur zum Zweck der im Vorfeld genehmigten Veranstaltung nutzen. Jede anderweitige Nutzung bedarf der Erlaubnis von DAS Büro Potsdam.
Vor dem Beginn der Nutzung führt jeder Nutzer mit einem Mitarbeiter von DAS Büro Potsdam eine Besichtigung des Büros durch. Hierbei überprüfen der Nutzer und der Mitarbeiter von DAS Büro Potsdam, ob am Raum oder der Einrichtung sichtbare Schäden vorhanden sind und vermerken diese ggf. in einem Schadensprotokoll. Sollte sich während der Nutzung ein Schaden am Büroraum zeigen oder einstellen, ist dies unverzüglich einem Mitarbeiter von DAS Büro Potsdam zu melden.
Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der vom Nutzer alleine genutzten Fläche / Büroräume obliegt dem Nutzer.
Der Nutzer bekennt mit der Unterschrift, dass das von ihm betriebene Gewerbe keine linksextremen, rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalte hat und haben wird. Eine Nutzung als Spielhalle, Sexshop oder Internetcafé ist ausdrücklich nicht gestattet.
Eine Vervielfältigung von Zugangskarten oder Schlüsseln oder der Einbau weiterer eigener Sicherheitsvorkehrungen/ Schließanlagen sind nicht gestattet.
5. Nutzung der Fläche durch DAS Büro Potsdam
Dem Nutzer ist bekannt, dass Franziska Dorn selbst über das Objekt einen Mietvertrag abgeschlossen hat, Mieterin des Objektes ist („Hauptmietvertrag“). Dem Nutzer ist bekannt, dass sich aus dem Hauptmietvertrag Verpflichtungen ergeben können, die die Nutzung des Mietgegenstandes und des Objektes einschränken können. Endet das Hauptmietverhältnis, so endet auch das Nutzungsverhältnis, ohne dass dem Nutzer diesbezüglich Schadensersatzansprüche zustehen. Im Voraus gezahlte Nutzungsentgelte erstattet DAS Büro Potsdam dem Nutzer in diesem Fall.
Soweit es zu gesetzlichen Änderungen oder sonstigen Änderungen außerhalb der Einflussbereiche der Parteien und ihrer Kontrolle kommt, die einen erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung oder Durchführung des Vertrages haben, so ist DAS Büro Potsdam berechtigt, eine Vertragsanpassung zu verlangen. Die Parteien sind verpflichtet, konstruktiv dahingehend zu verhandeln, dass eine vertragliche Lösung gefunden wird, die wirtschaftlich und rechtlich diesem Vertrag unter Berücksichtigung des Änderungserfordernisses weitestgehend entspricht.
6. Nutzung des Internets
Für die Nutzung des durch DAS Büro Potsdam zur Verfügung gestellten Internetzugangs gilt das Folgende:
Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über den Betreiber einzuhalten und Gesetzesverstöße an DAS Büro Potsdam zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden DAS Büro Potsdams führt, hat der Nutzer diesen Schaden zu ersetzen. DAS Büro Potsdam behält sich für diesen Fall zudem die fristlose Kündigung vor. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnlichen Methoden. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung, Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Hate Speech, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space, Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von DAS Büro Potsdam bereitgestellte Infrastruktur sowie Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten. Untersagt sind ferner der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Daten, von Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen, sowie die Angabe von falschen Identitätsdaten.
Bei einem Verstoß kann DAS Büro Potsdam das Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung wiederholt oder nicht beendet. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich.
7. Vertragslaufzeit
Bei Leistungen, die eine Dauer von Stunden oder Tagen haben, sind Vertragsbeginn und Ende durch die Zeit der jeweiligen Inanspruchnahme durch den Nutzer bestimmt. Der Nutzer hat den Schreibtisch oder Meetingraum in jedem Fall rechtzeitig zu räumen, wenn bereits eine Anschlussnutzung mit einem anderen Nutzer vereinbart ist. Für Leistungen mit unbestimmter Laufzeit ist die Angabe im Nutzungsvertrag maßgeblich für den Vertragsbeginn.
Bei Leistungen mit monatlicher Verlängerung ist Vertragsbeginn der im Nutzungsvertrag angegebene Tag. Vertragsende ist im Folgemonat der Tag vor dem Tag, der numerisch dem Tag des Vertragsbeginns entspricht. Existiert kein numerisch entsprechender Tag im Folgemonat, ist Vertragsende der letzte Tag des Folgemonats. Der Zeitraum von Vertragsbeginn bis Ende wird in diesem Fall als „Vertragsmonat’ bezeichnet.
8. Zahlung
Die Zahlungsziele der jeweiligen Leistungen sind dem Angebot zu entnehmen. Mahnt DAS Büro Potsdam im Falle der verspäteten Nutzung die Zahlung beim Nutzer an, hat DAS Büro Potsdam Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 je Einzelfall. Dem Nutzer steht es jedoch frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei einem Zahlungsrückstand ist DAS Büro Potsdam berechtigt, die Buchung von weiteren Leistungen durch den Nutzer (einschließlich des Zugangs zum jeweiligen Standort) bis zur vollständigen Leistung aller fälligen Zahlungen einschließlich etwaig anfallender Mahngebühren zu verweigern.
Bei der Buchung bestimmter Leistungen, wie der Tagesmiete oder 10er Karte, sowie der Miete von Meetingräumen wird eine Rechnung über erbrachte Leistungen erst nach Durchführung des Meetings/ der Veranstaltung/ des Besuchs erstellt und an den Kunden verschickt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Im Falle der Stornierung innerhalb der vereinbarten Frist, erfolgt eine Rückerstattung des Betrages an den Locationnehmer.
9. Umsatzsteuer
Die angegebenen Nutzungsgebühren sind Nettopreise. Der Nutzer zahlt zu dem angegebenen Preis daher die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die vom Nutzer zu tragende Umsatzsteuer ändert sich jeweils mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung.
Der Nutzer ist verpflichtet, nur solche Umsätze zu tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen und im Falle einer Untervermietung ebenfalls zur Umsatzsteuer zu optieren. Sollte aufgrund einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse des Nutzers eine umsatzsteuerpflichtige Nutzung nicht mehr zulässig sein, so erhöht sich die Netto-Nutzungsgebühr um den gesetzlichen Umsatzsteueranteil. Auf Anforderung DAS Büro Potsdam stellt der Nutzer den zuständigen Finanzbehörden sämtliche Unterlagen kostenfrei zur Verfügung, die DAS Büro Potsdam benötigt, um seiner Nachweispflicht nach § 9 Abs. 2 UStG nachzukommen. Der Nutzer hat DAS Büro Potsdam jeden Schaden zu ersetzen, der DAS Büro Potsdam aufgrund eines vom Nutzer verursachten Wegfalls der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG (Vorsteuerabzug) entsteht.
10. Kündigung
Leistungen, die für eine bestimmte Zeit vereinbart sind (z.B. 1 Tag, oder die vereinbarte feste Vertragslaufzeit), können während der festen Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Nach Ablauf der festen Laufzeit richtet sich die Beendigung der Vertragslaufzeit nach den Regelungen im Nutzungsvertrag. Zusatzleistungen zum Nutzungsvertrag im Sinne von § 4 mit monatlicher Verlängerung können nach der Mindestlaufzeit jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sonstige Leistungen mit monatlicher Verlängerung können nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden.
DAS Büro Potsdam hat abgesehen von den gesetzlichen Gründen für eine außerordentliche fristlose Kündigung auch bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen das Recht, einen Nutzungsvertrag jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen:
Der Nutzer zahlt bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu 3 Monaten das jeweils fällige Nutzungsentgelt bei Fälligkeit nicht
Der Nutzer zahlt bei einer Gesamtlaufzeit von mehr als 3 Monaten das jeweils fällige Nutzungsentgelt auch nach Setzung einer Zahlungsfrist von einer Woche nicht oder er leistet das fällige Nutzungsentgelt an zwei Zahlungsterminen in Folge oder zum zweiten Mal binnen sechs Monaten nicht in voller Höhe
Der Nutzer verstößt schwerwiegend oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Vertrags
Der Nutzer verstößt gegen die in § 8 festgelegten Pflichten; eine fristlose Kündigung ist unter den dort genannten Voraussetzungen möglich
Der Nutzer überschreitet wiederholt die gebuchte Nutzungsdauer eines Meetingraums, es sei denn der Nutzer kann glaubhaft darlegen, dass ihn hieran kein Verschulden trifft
Das jeweilige Mietverhältnis zwischen Franziska Dorn und dem Grundstückseigentümer bzw. Hauptbetreiber endet
DAS Büro Potsdam ist nicht verpflichtet, von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes Gebrauch zu machen, sofern das Abwarten aufgrund von Verhandlungen mit dem Nutzer über eine einvernehmliche Lösung erfolgt. Kommt keine Einigung zustande, kann DAS Büro Potsdam auch noch nach dem Ende der Verhandlungen von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ohne dass dies verwirkt wäre. Dies gilt ebenso für den Fall, dass DAS Büro Potsdam den Nutzer aus Kulanz zunächst abmahnt, statt direkt außerordentlich zu kündigen.
Erfolgt eine außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund eines Umstands, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, erhält er etwaig von ihm geleistete Vorauszahlungen innerhalb von 14 Tagen durch DAS Büro Potsdam erstattet.
Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag für einen Meetingraum vor Inanspruchnahme, hat der Nutzer hierfür Stornierungsgebühren in der folgenden Höhe zu leisten:
Bei einer Kündigung bis zu 14 Tage vor Inanspruchnahme: keine Kosten;
Bei einer Kündigung weniger als 14 aber bis 4 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 50% der Raumkosten
Bei einer Kündigung weniger als 4 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 100% der Raumkosten
Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Über Schönheitsreparaturen bzw. Malerarbeiten hinausgehende Schäden (wie beispielsweise zu verspachtelnde Löcher) müssen von dem Nutzer vor der Rückgabe auf eigene Kosten behoben werden. Gerne übernimmt DAS Büro Potsdam solche Arbeiten als Dienstleister gegen Entgelt, dies sollte aber spätestens zwei Wochen vor Auszug bei DAS Büro Potsdam angefragt und gebucht werden. DAS Büro Potsdam kann nach Auszug verbleibende Gegenstände auf Kosten des Nutzers anderweitig lagern und/oder nach erfolglosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen verwerten oder entsorgen. Für den Transport der Gegenstände können weitere Kosten anfallen, die von dem Nutzer zu tragen sind.
11. Haftung, Minderung, Aufrechnung, vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung oder Schließung
Die verschuldensunabhängige Haftung von DAS Büro Potsdam – mit Ausnahme von Rechtsmängeln – ist ausgeschlossen. Verschuldensabhängig haftet DAS Büro Potsdam nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von DAS Büro Potsdam steht eine solche seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle der Haftung von DAS Büro Potsdam ist diese auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, besteht nicht, es sei denn, dass DAS Büro Potsdam bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Sofern öffentlich-rechtliche, behördliche oder sonstige Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen dazu führen, dass DAS Büro Potsdam die Nutzung nicht mehr wie vereinbart, sondern nur geändert, gewähren kann, gilt Folgendes: Kann DAS Büro Potsdam die Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. durch eine Änderung der Raumaufteilung oder Umbaumaßnahmen, so kann DAS Büro Potsdam vom Nutzer die Zustimmung zu diesen Maßnahmen verlangen und der Nutzer hat diese zu dulden, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner kann DAS Büro Potsdam eine entsprechende Anpassung des Nutzungsvertrages verlangen. Der Nutzer kann die Nutzungsgebühr nur mindern, wenn seine Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Ist die Erfüllung der Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen nicht möglich, für DAS Büro Potsdam wirtschaftlich nicht sinnvoll oder beruft sich der Nutzer auf die Unzumutbarkeit der Maßnahmen, so kann DAS Büro Potsdam das Nutzungsverhältnis mit einmonatiger Frist kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Nutzers in diesem Fall ist ausgeschlossen.
Sollte es aufgrund behördlicher Anordnung DAS Büro Potsdam gegenüber zu einer vorübergehenden Schließung einzelner Bereiche oder des gesamten Spaces kommen, so mindert sich die Nutzungsgebühr in dem Maße, wie die Nutzungsmöglichkeit des Nutzers eingeschränkt oder aufgehoben ist, sofern die Ursache für die Anordnung nicht beim Nutzer liegt. Dasselbe gilt für den Fall, dass DAS Büro Potsdam entscheidet, Teile oder den ganzen Space wegen dringender Gründe vorübergehend zu schließen, für die DAS Büro Potsdam nicht ursächlich ist (z.B. zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten, sonstige Gefährdungen für die Gesundheit, Baumängeln oder ähnlichen wichtigen Gründen). Kann DAS Büro Potsdam das Büro jedoch objektiv weiter zur Verfügung stellen, bleibt es bei der gesetzlichen Risikoverteilung, wonach DAS Büro Potsdam die Gewähr für die Nutzbarkeit des Büros und der Nutzer sein Betriebsrisiko trägt. Sofern nicht anders vereinbart oder soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt, sind jegliche Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Ein Kündigungsrecht steht dem Nutzer nicht zu, wenn die Schließung temporärer Natur ist und nicht länger als drei Monate am Stück andauert oder wenn die Ursache beim Nutzer liegt.
Der Nutzer haftet gegenüber DAS Büro Potsdam für durch ihn, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf seine Veranlassung mit dem im Nutzungsvertrag genannten Objekt in Berührung kommen, verursachte Schäden. Der Nutzer haftet gegenüber DAS Büro Potsdam insbesondere auch für die Inanspruchnahme durch Dritte, vor allem hinsichtlich Schäden, die infolge der Nutzung des durch DAS Büro Potsdam zur Verfügung gestellten Internetzugangs geltend gemacht werden (z.B. im Wege der Störerhaftung).
Die Haftung DAS Büro Potsdam für Dritte wie z.B. Strom-, Wasser- und Heizversorger ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. DAS Büro Potsdam ist jedoch verpflichtet, im Falle etwaiger Störungen oder Versorgungsunterbrechungen unverzügliche Abhilfe zu veranlassen. Eine Unterbrechung der Versorgung durch Dritte, die kürzer als eine Woche dauert, berechtigt nicht zu Minderung oder Schadensersatz, es sei denn, die Unterbrechung hebt die Gebrauchstauglichkeit des Büros vollumfänglich auf.
12. Versicherungen
Der Nutzer ist verpflichtet, sich gegen Einbruch und Diebstahl abzusichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen DAS Büro Potsdams hat der Nutzer Nachweis hierüber zu erbringen.
13. Bauliche Maßnahmen
Bauliche und sonstige Veränderungen an den Büroräumen wie Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch DAS Büro Potsdam durch den Nutzer auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen DAS Büro Potsdams ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung der Büroräume spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn DAS Büro Potsdam auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch DAS Büro Potsdam zur Veränderung der Büroräume sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
Führt DAS Büro Potsdam Umbaumaßnahmen auf Wunsch des Nutzers für diesen aus, wird DAS Büro Potsdam ein Angebot über die Maßnahmen und deren Kosten einholen und mit dem Nutzer abstimmen. Mit Freigabe des Angebotes durch den Nutzer ist dieser an die Umbaumaßnahmen gebunden und hat deren Kosten zu tragen. Dem Nutzer ist bewusst, dass das Angebot lediglich eine Schätzung der Kosten beinhaltet. Die finalen und tatsächlich entstandenen Kosten werden dem Nutzer nach Abschluss der Maßnahmen in Rechnung gestellt. DAS Büro Potsdam wird den Nutzer über Kostensteigerungen auf dem Laufenden halten. Wesentliche Abweichungen von der geplanten Ausführung sind mit dem Nutzer abzustimmen.
Verlangt DAS Büro Potsdam bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung die Wiederherstellung des Büroraums nach Abs. 1, so sind diese Kosten ebenfalls vom Nutzer zu tragen. DAS Büro Potsdam darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder einzelner Teile davon oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig oder zweckmäßig sind, nach angemessener Ankündigungsfrist in Absprache mit dem Nutzer vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Schreibtisch oder Büroraum für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.
Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten gehen sämtliche hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Nutzers (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer die Nutzungsgebühr nur mindern, wenn die Arbeiten länger als eine Woche dauern und die Nutzung erheblich eingeschränkt wird. Schadensersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit von Büroflächen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nutzung unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird und DAS Büro Potsdam ein Verschulden trifft.
Lärm- und Staubbelästigungen anlässlich der Arbeiten hat der Nutzer jedoch für einen Zeitraum von 2 Wochen entschädigungslos hinzunehmen, sofern diese die Nutzbarkeit nicht ganz ausschließen. DAS Büro Potsdam ist verpflichtet, die Arbeiten in angemessener Zeit durchzuführen und zu beenden.
Das Kündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB) wird ausgeschlossen.
14. Untervermietung
Dem Nutzer ist es untersagt, von ihm gebuchte Räume oder Schreibtische ohne Erlaubnis von DAS Büro Potsdam (unter) zu vermieten oder Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
15. Ende des Nutzungszeitraumes
Am Ende des Nutzungszeitraumes ist der jeweilige Schreibtisch / Raum vollständig zu räumen. Sofern dies nicht geschieht, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Der Nutzer ist aber bis zur Räumung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des zuletzt geschuldeten Entgelts verpflichtet. Ferner hat der Nutzer DAS Büro Potsdam jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die nicht fristgerechte Räumung entsteht. DAS Büro Potsdam steht frei, den jeweiligen Schreibtisch / Raum auf Kosten des Nutzers zu räumen. Eine Aufbewahrungspflicht an Gegenständen des Nutzers besteht für DAS Büro Potsdam nicht. Entfernt der Nutzer seine eingebrachten Gegenstände am Ende des Nutzungszeitraumes nicht, so ist DAS Büro Potsdam nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 2 Wochen berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder auf Kosten des Nutzers zu entsorgen.
Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für die nicht fristgerechte Räumung von dem Meetingraum oder Einzelbüro.
16. Schlussbestimmungen
DAS Büro Potsdam behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Anlagen jederzeit zu ändern, soweit die jeweiligen Änderungen aus triftigen Gründen erfolgen. Triftige Gründe sind insbesondere – aber nicht abschließend – die Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder technischen Anforderungen. Eine Änderung erfolgt nicht, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zerstört würde. Ändert DAS Büro Potsdam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Weise, die zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, so übersendet DAS Büro Potsdam dem Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Änderungen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Auf den Nutzungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Nutzer Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund des Nutzungsvertrags am Ort der jeweiligen Nutzungsvereinbarung.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Beträgt die Laufzeit mehr als ein Jahr, verpflichten sich die Parteien, das Schriftformerfordernis aus § 550 BGB einzuhalten und etwaige Schriftformfehler zu heilen. Sofern der Gesetzgeber Neuregelungen zum Schriftformerfordernis im Mietrecht trifft, verpflichten sich die Parteien, die Schriftformklausel in diesem Vertrag bei Bedarf so anzupassen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und das Nutzungsverhältnis nicht aufgrund von Schriftformfehlern kündbar ist.